Verglasungs-Erstattung: so funktioniert es
Du hast eine Holzbrille auf stadtholz.com gekauft und beim Optiker verglasen lassen? Dann bekommst du bis zu 25 Euro der Verglasungsrechnung zurück.
So geht es
- Du lässt deine STADTHOLZ-Fassung bei einem Optiker deiner Wahl verglasen.
- Du schickst uns innerhalb von 60 Tagen nach dem Bestelldatum eine Mail an service@stadtholz.com mit deiner Bestellnummer und der Optiker-Rechnung als Foto oder PDF.
- Wir prüfen die Rechnung und erstatten den Betrag bis 25 Euro auf das Zahlungsmittel, mit dem du bestellt hast. Das dauert in der Regel wenige Werktage.
Was gilt
- Die Erstattung gibt es für Brillengestelle, die direkt auf stadtholz.com bestellt wurden. Fassungen aus anderen Shops oder von Dritten sind nicht dabei.
- Auf Messen gekaufte Fassungen sind nur nach Absprache dabei, weil sie dort günstiger angeboten werden: Dafür brauchst du eine schriftliche Bestätigung unseres Messeteams, zum Beispiel auf dem Kaufbeleg oder per Mail.
- Erstattet wird der Rechnungsbetrag für die Verglasung, höchstens 25 Euro, einmal je Gestell.
- Die Optiker-Rechnung muss Datum, Optiker und die Verglasung erkennen lassen.
- Die Frist von 60 Tagen zählt ab dem Bestelldatum im Shop.
- Gibst du die Brille zurück, entfällt die Erstattung; eine bereits ausgezahlte Erstattung verrechnen wir mit der Rückzahlung.
- Sonnenbrillen und Fliegen sind nicht verglasbar, für sie gilt das Angebot nicht.
Fragen dazu beantworten wir unter service@stadtholz.com.





