Verglasungs-Erstattung: so funktioniert es

Du hast eine Holzbrille auf stadtholz.com gekauft und beim Optiker verglasen lassen? Dann bekommst du bis zu 25 Euro der Verglasungsrechnung zurück.

So geht es

  1. Du lässt deine STADTHOLZ-Fassung bei einem Optiker deiner Wahl verglasen.
  2. Du schickst uns innerhalb von 60 Tagen nach dem Bestelldatum eine Mail an service@stadtholz.com mit deiner Bestellnummer und der Optiker-Rechnung als Foto oder PDF.
  3. Wir prüfen die Rechnung und erstatten den Betrag bis 25 Euro auf das Zahlungsmittel, mit dem du bestellt hast. Das dauert in der Regel wenige Werktage.

Was gilt

  • Die Erstattung gibt es für Brillengestelle, die direkt auf stadtholz.com bestellt wurden. Fassungen aus anderen Shops oder von Dritten sind nicht dabei.
  • Auf Messen gekaufte Fassungen sind nur nach Absprache dabei, weil sie dort günstiger angeboten werden: Dafür brauchst du eine schriftliche Bestätigung unseres Messeteams, zum Beispiel auf dem Kaufbeleg oder per Mail.
  • Erstattet wird der Rechnungsbetrag für die Verglasung, höchstens 25 Euro, einmal je Gestell.
  • Die Optiker-Rechnung muss Datum, Optiker und die Verglasung erkennen lassen.
  • Die Frist von 60 Tagen zählt ab dem Bestelldatum im Shop.
  • Gibst du die Brille zurück, entfällt die Erstattung; eine bereits ausgezahlte Erstattung verrechnen wir mit der Rückzahlung.
  • Sonnenbrillen und Fliegen sind nicht verglasbar, für sie gilt das Angebot nicht.

Fragen dazu beantworten wir unter service@stadtholz.com.