KEEPyourSMILE- Garantie

Wir gewähren unseren Kunden auf die mit unserem „KEEPyourSMILE“- Garantieversprechen beworbene Ware eine Garantie mit einer Dauer von 12 Monaten , bei Uhren jedoch mit Ausnahme des Uhrwerks.

Die Garantie wird nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gewährt, nicht gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum.

Unsere Garantieleistung erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewähren wir Ihnen als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns:

Stadtholz GmbH

-AfterbuyService-
Am Delf 35

26160 Bad Zwischenahn
Deutschland/Germany
Telefon: 04403-984570-0
E-Mail: retour@stadtholz.com

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware, die entstanden sind aufgrund

  • missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung der Ware, insbesondere hierdurch entstandene Bruch- und Glasschäden;
  • Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit, extreme Kälte oder Hitze, Überspannung, Staub   etc.), insbesondere Schäden durch Feuchtigkeit und Wasser;
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen;
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
  • Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall);
  • eigenmächtiger Reparaturversuche.

Bei Uhren ist generell das Uhrwerk von der Garantie ausgenommen. Weiterhin sind von der Garantie ausgenommen Farb- und Holzveränderungen der Ware (Patina, Farbe, strukturelle Änderungen).
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, werden wir die Garantieleistung binnen 35 Tagen ab Absendung der Ware an uns erbringen.
Die Frachtkosten für die Einsendung der Ware an uns sowie für die Rücksendung der Ware an Sie gehen im Rahmen der Garantieerbringung zu unseren Lasten und werden im Rahmen der Garantieerbringung von uns erstattet.
Sie tragen jedoch das Risiko der Verschlechterung oder des Untergangs auf dem Transportweg der im Rahmen der Garantieerbringung eingesandten bzw. von uns an Sie zurückgesandten Ware.

Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere bleiben etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.“